Zaproszenie: einen Gast nach Polen einladen
Das nationale Formular für Kostenübernahme und Unterkunft bei einem Kurzaufenthaltsvisum für Polen. Wer es beantragt, was mitzubringen ist, was es kostet und wozu es verpflichtet.
Das Formular für Polen
Eine polnische Einladung zählt erst, wenn sie im Einladungsregister des Woiwoden eingetragen ist. Ihre Gastgeber beantragen den Eintrag beim Woiwoden ihres Wohn- oder Meldeortes; die Behörde hat dafür dreißig Tage Zeit.
Die Stempelgebühr beträgt 27 PLN und wird bei Ablehnung nicht erstattet. Eine so registrierte Einladung ist keine Arbeitserlaubnis, und das Verfahren ist das falsche, wenn Ihr Aufenthaltszweck Arbeit ist.
Dieses Formular beantwortet die Unterkunftsfrage in Ihrem Visumantrag – und, wo es finanziell bindet, auch die Frage nach den Mitteln. Ein Visum für Polen ist es nicht, und das Konsulat wird dadurch zu nichts verpflichtet.
Wer einladen kann
Antragsteller sind hier die Gastgeber, nicht Sie: Sie reichen das Formular ein, sie werden geprüft, und sie zahlen.
- Gastgeber mit Wohnsitz — Staatsangehörige von Polen oder Ausländer, die dort mit einem Aufenthaltsdokument legal leben und eine eigene Wohnung anbieten können.
- Mit nachweisbaren Mitteln — die Behörde prüft vor der Ausstellung, ob Ihre Gastgeber die Verpflichtung tatsächlich tragen können – Einkommensnachweise gehören deshalb zu jedem Antrag.
So beantragen Ihre Gastgeber sie
Das Verfahren bei wojewoda, Schritt für Schritt.
- 1Unterlagen zusammenstellen: Ausweis oder Aufenthaltstitel, Wohnungsnachweis, Einkommensnachweise sowie Ihre Passdaten und Reisedaten.
- 2Einen Termin bei wojewoda vereinbaren. Manche Ämter vergeben Wochen im Voraus – beginnen Sie deutlich vor Ihrem Visumtermin.
- 3Das Formular persönlich einreichen und die Gebühr zahlen. Die Behörde prüft die Nachweise, bevor sie etwas ausstellt oder einträgt.
- 4Ihnen das Ergebnis in der vom Konsulat verlangten Form schicken – meist das Original statt eines Scans.
Was Ihre Gastgeber mitbringen
Die genaue Liste legt wojewoda fest; das hier verlangt fast jede Stelle.
Bringen Sie von allem Originale und Kopien mit. Ein unvollständiger Antrag am Schalter heißt meist: neuer Termin und erneut zahlen.
Kosten, Gültigkeit und Fristen
Richtwerte, geprüft gegen die unten verlinkte Regierungsseite. Ämter legen ihre Tarife und Bearbeitungszeiten selbst fest – bestätigen Sie sie, bevor Ihre Gastgeber zahlen.
Wofür Ihre Gastgeber einstehen
- Die Verpflichtung — mit der Unterschrift übernehmen Ihre Gastgeber Ihre Lebenshaltungskosten während des Besuchs und verpflichten sich, öffentliche Mittel für Sozialleistungen, medizinische Versorgung oder Abschiebekosten zu erstatten, falls es dazu kommt.
- Die Behörde kann ablehnen — sie prüft vor der Ausstellung Wohnraum, Einkommen und die Richtigkeit der Angaben. Bei einer Ablehnung in diesem Stadium wird die Gebühr in der Regel nicht erstattet.
- Und ein Visum ist es trotzdem nicht — das Konsulat bewertet Ihren gesamten Antrag – Zweck, Mittel, Versicherung und Rückkehrabsicht – und kann ablehnen, so gut das Formular für Polen auch ist.
Den Brief schreiben
Für die private Einladung gibt es keine amtliche Vorlage — sie ist die eigene Erklärung Ihrer Gastgeber, die Formulierung liegt bei ihnen. Füllen Sie das hier aus, und es entsteht ein vollständiger, sauber gegliederter Entwurf zum Ausdrucken und Unterschreiben.
Dieser Generator schreibt nur den privaten Brief. Die Zaproszenie stellt wojewoda aus; sie lässt sich weder bei uns noch sonst irgendwo herunterladen — dafür folgen Sie dem offiziellen Link oben.
Nichts von dem, was Sie eintippen, verlässt diese Seite
Ihre Gastgeber
Die Besucherin oder der Besucher
Der Besuch
6 erforderliche Angaben fehlen noch: Vollständiger Name der Gastgeber, Adresse der Gastgeber, Vollständiger Name des Gastes, Passnummer, Ankunftsdatum, Abreisedatum.
Vorschau
An das Konsulat von Polen Sehr geehrte Damen und Herren Betreff: Einladung für [Vollständiger Name des Gastes] — Antrag auf ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (Typ C) Sehr geehrte Damen und Herren, Ich, [Vollständiger Name der Gastgeber], geboren am [Geburtsdatum der Gastgeber], Staatsangehörige/r von Polen, wohnhaft in [Adresse der Gastgeber], lade hiermit [Vollständiger Name des Gastes], geboren am [Geburtsdatum des Gastes], Staatsangehörige/r von [Staatsangehörigkeit des Gastes], Inhaber/in des Passes Nr. [Passnummer], wohnhaft in [Adresse des Gastes], zu einem Besuch bei mir in Polen ein. Zweck des Besuchs: ein Familienbesuch Vorgesehener Aufenthalt: [Ankunftsdatum] bis [Abreisedatum] Unterkunft: Die antragstellende Person wohnt kostenfrei in [Adresse der Gastgeber]. Ich stelle die oben genannte Unterkunft für die gesamte Dauer des Aufenthalts zur Verfügung. Die Lebenshaltungskosten trägt die antragstellende Person selbst. Nach meinem besten Wissen wird [Vollständiger Name des Gastes] den Schengen-Raum vor Ablauf des Visums verlassen und beabsichtigt nicht, über den erlaubten Aufenthalt hinaus zu bleiben. Diesem Brief liegen bei: - eine Kopie meines Passes oder Aufenthaltstitels - ein Nachweis meiner Adresse - ein Einkommensnachweis, sofern das Konsulat ihn verlangt Mit freundlichen Grüßen ________________________ [Vollständiger Name der Gastgeber] Drucken Sie diesen Brief aus, unterschreiben Sie ihn handschriftlich und senden Sie das unterschriebene Original an die antragstellende Person. Prüfen Sie die Checkliste des Konsulats auf weitere Angaben.
Eine Formulierungshilfe, keine Rechtsberatung. Konsulate erwarten Unterschiedliches — prüfen Sie die Checkliste des zuständigen Konsulats, und schreiben Sie nie etwas in den Brief, was nicht stimmt.
Nächste Schritte
Wenn Ihre Gastgeber das Formular haben, liegt der Rest bei Ihnen: Prüfen Sie, ob Sie überhaupt ein Visum brauchen, und lesen Sie die allgemeinen Einreiseregeln für Polen.
Am 26. Juli 2026 gegen die offizielle Quelle geprüft.
Referenzinformationen für die Planung, zusammengetragen aus den Seiten der ausstellenden Staaten und dem EU-Visakodex – keine Rechts- oder Migrationsberatung. Gebühren, Formulare und Bearbeitungszeiten ändern sich; bestätigen Sie sie beim zuständigen Konsulat, bevor Ihre Gastgeber etwas bezahlen.