Powerbanks im Flugzeug: die Regeln 2026
Neue weltweite Regeln begrenzen die Zahl der Powerbanks, verbieten das Laden an Bord und halten sie aus dem Frachtraum fern. Hier steht, warum es die Beschränkungen gibt — und ein schneller Check, ob Ihre an Bord erlaubt ist.
Lithium-Akkus können in der Luft Feuer fangen
Eine Powerbank ist ein Lithium-Ionen-Akku. Eine beschädigte, defekte oder überhitzte Zelle kann in ein „thermisches Durchgehen“ geraten — eine sich selbst verstärkende Reaktion, die entzündet, schwer zu löschen ist und sich wieder entfachen kann. Nach einem starken Anstieg von Akkubränden an Bord wurden die Regeln verschärft.
Thermisches Durchgehen
Ein interner Kurzschluss erhitzt die Zelle, bis sie brennbares Gas freisetzt und Feuer fängt — in Sekunden und oft ohne Vorwarnung.
Powerbanks führen die Vorfälle an
Die FAA verzeichnete in zwei Jahrzehnten über 700 bestätigte Lithium-Akku-Vorfälle in der Luft — ein Rekord von rund 97 im Jahr 2025 — und Powerbanks machen etwa 40 % davon aus.
Viel Energie, lose transportiert
Powerbanks speichern viel Energie, sind oft nicht zertifiziert und werden lose in der Tasche gequetscht oder kurzgeschlossen — die schlimmsten Bedingungen für einen Brand.
Nur in der Kabine — nie im aufgegebenen Gepäck
In der Kabine sehen Crew-Mitglieder Rauch und erreichen ein Feuer in Sekunden mit Löscher oder Brandschutztasche. Im Frachtraum könnte ein Akkubrand unbemerkt wachsen. Ersatz-Lithium-Akkus — und eine Powerbank zählt dazu — mussten schon immer in der Kabine reisen.
Kein Laden — und kein Geräte-Laden damit — an Bord
Eine Powerbank wird genau dann am heißesten, wenn sie ge- oder entladen wird — und dann versagt eine schwache Zelle am ehesten. Ausgeschaltet, sichtbar und in Reichweite fällt eine Überhitzung sofort auf, statt im Gepäckfach zu schwelen.
Das Handy laden ist weiterhin erlaubt
Verboten ist nur die aktive Powerbank. Das Handy direkt am USB-Anschluss oder Sitzstrom des Flugzeugs zu laden, ist davon nicht betroffen — nehmen Sie einfach ein Kabel mit.
Ein weltweiter Grundstandard, darüber strengere Airline-Versionen
Die Wattstunden-Grenzen unten gelten seit Jahren. Neu für 2025–2026 sind die Mengenbegrenzung, das Ladeverbot und die Vorgabe, wo der Akku verstaut werden muss.
ICAO
Die UN-Luftfahrtbehörde. Ihre Gefahrgut-Regeln setzen den weltweiten Grundstandard, der am 27. März 2026 in Kraft tritt: Powerbanks nur in der Kabine, kein Laden an Bord, jederzeit zugänglich.
IATA
Der Airline-Dachverband. Er veröffentlicht die Gefahrgutvorschriften, nach denen Airlines arbeiten, und gab die Betreiber-Leitlinie für die Änderung im März 2026 heraus.
Nationale Behörden
FAA und TSA (USA), EASA (EU), CAAC (China) und andere machen daraus Recht und setzen es an der Kontrolle durch.
Ihre Airline
Die Beförderungsbedingungen jeder Airline können strenger sein als der Grundstandard — etwa eine Powerbank statt zwei. Prüfen Sie immer Ihre Fluggesellschaft.
Ist die Größe erlaubt?
Powerbanks werden in Wattstunden (Wh) angegeben. Drei Stufen entscheiden, ob Ihre fliegen darf:
- Im Handgepäck tragen — nie im aufgegebenen Gepäck.
- Zugänglich halten (Sitztasche oder unter dem Sitz), nicht im Gepäckfach oben.
- Die Kontakte schützen (Hülle, Originalkarton oder Klebeband), damit kein Kurzschluss entsteht.
- Beschädigte, aufgeblähte oder unbeschriftete Powerbanks zu Hause lassen — sie gehören nie ins Flugzeug.
Ist meine Powerbank erlaubt?
Geben Sie ein, was auf Ihrer Powerbank steht — wir berechnen die Wattstunden und ob sie fliegen darf.
Die Zellspannung verwenden (meist 3,6–3,7 V), nicht die 5 V des USB-Ausgangs.
Zum Prüfen eine Zahl eingeben.
Wo Sie diese Zahlen finden
- Schauen Sie auf die Powerbank oder ihren Karton. Viele geben die Wattstunden (z. B. „74 Wh“) direkt an — wenn ja, diesen Wert nehmen.
- Steht nur mAh drauf, mit der Zellspannung multiplizieren und durch 1000 teilen. Die Nennspannung der Zelle nehmen (3,6–3,7 V), nicht die 5 V des USB-Ausgangs.
- Faustregel bei 3,7 V: 100 Wh ≈ 27.000 mAh und 160 Wh ≈ 43.000 mAh. Bis ~27.000 mAh ist also in Ordnung, ~27.000–43.000 mAh braucht eine Genehmigung, darüber darf sie nicht mit.
Manche Airlines sind strenger
Viele Airlines handelten schon vor dem Grundstandard vom März 2026, und einige erlauben nur eine Powerbank. Eine Auswahl:
Regeln ändern sich oft und je nach Strecke — immer vor dem Flug bei der Airline bestätigen.
Powerbank-FAQ
Ja. Eine 20.000-mAh-Powerbank hat bei 3,7 V rund 74 Wh, deutlich unter der 100-Wh-Grenze, also im Handgepäck ohne Genehmigung erlaubt. Zugänglich halten und an Bord nicht laden.
Eine Powerbank wird beim Laden oder Entladen am heißesten — dann versagt eine defekte Zelle am ehesten. Neue ICAO-Regeln (ab 27. März 2026) verlangen, dass sie ausgeschaltet, sichtbar und in Reichweite bleibt, damit eine Überhitzung sofort auffällt.
Nein. Powerbanks sind Ersatz-Lithium-Akkus und dürfen nur in die Kabine, nie ins aufgegebene Gepäck oder in den Frachtraum — damit die Crew bei Überhitzung eingreifen kann.
Der ICAO-Grundstandard hält sie in der Kabine, und viele Airlines begrenzen auf zwei. Einige — etwa Emirates und Southwest — erlauben nur eine. Akkus mit 100–160 Wh sind auf zwei begrenzt und brauchen eine Genehmigung.
Suchen Sie einen Wh-Wert auf Gerät oder Karton. Steht nur mAh drauf, mit der Zellspannung (3,6–3,7 V) multiplizieren und durch 1000 teilen: z. B. 20.000 mAh × 3,7 ÷ 1000 = 74 Wh. Nicht den 5-V-USB-Wert verwenden.
Ein Vakuum-Pack-Plan, abgestimmt auf Reise, Gepäckgrenzen Ihrer Airline und das lokale Wetter.