Schengen-Visastatistik 2025
2025 wurden weltweit 12.201.026 Anträge auf ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum bei Konsulaten gestellt. 10.265.942 Visa wurden erteilt, 15,9 % der Anträge wurden abgelehnt.
Die Europäische Kommission veröffentlicht diese Zahlen nach Konsulat. Jede Zahl unten beschreibt also den Ort, an dem ein Antrag gestellt wurde — ungefähr dort, wo die antragstellende Person lebt. Angaben zur Staatsangehörigkeit enthalten die Daten nicht.
Von der Europäischen Kommission veröffentlicht am 28. Mai 2026Quelltabelle herunterladen (2025, xlsx)
Die Zahlen für 2025 im Überblick
Einheitliche Kurzaufenthaltsvisa (Typ C) über alle meldenden Schengen-Konsulate 2025.
Anträge und Ablehnungen, 2009–2025
Den Höchststand erreichte die Reihe 2013 mit 17.285.449 Anträgen.
Der Einbruch 2020 und 2021 spiegelt die pandemiebedingten Reisebeschränkungen wider, nicht eine veränderte Prüfung der Anträge. Bulgarien und Rumänien melden Schengen-Visa erst ab 2024; ihre Zahlen für 2009 betreffen nationale Visa vor dem Beitritt. Die Reihe ist über den gesamten Zeitraum also nicht streng vergleichbar.
Wo Anträge gestellt wurden: 161 Länder, 2025
Alle Länder mit mindestens einem meldenden Schengen-Konsulat im Jahr 2025, gezählt nach dem bearbeitenden Konsulat — nicht nach der Staatsangehörigkeit der antragstellenden Person.
Länder mit mindestens 1000 Anträgen im Jahr 2025 haben eine eigene Seite; die übrigen sind hier der Vollständigkeit halber aufgeführt.
Welcher Schengen-Staat sie erteilt hat: 28 Staaten, 2025
Die Konsulate jedes Staates weltweit, zusammengerechnet. Die Ablehnungsquote eines Staates hängt davon ab, wo er Konsulate unterhält — sie ist keine Rangliste der Strenge.
Liechtenstein taucht nicht auf: Es wird im Ausland von der Schweiz vertreten und erteilt keine eigenen Schengen-Visa. Irland fehlt im Datensatz vollständig — es hat eine eigene Visapolitik und gehört nicht zum Schengen-Visaraum.
Was diese Zahlen zeigen — und was nicht
Die Europäische Kommission veröffentlicht eine Zeile je Konsulat: den Schengen-Staat, der es betreibt, Land und Stadt des Standorts sowie die Zahl der dort in einem Kalenderjahr beantragten, erteilten und abgelehnten einheitlichen Kurzaufenthaltsvisa (Typ C).
Die Länderdimension bezeichnet den Ort der Antragstellung, also ungefähr den Wohnort. Sie bezeichnet nicht die Staatsangehörigkeit — dazu enthält der Datensatz überhaupt keine Angaben. Diese Zahlen können deshalb nicht sagen, wie oft Staatsangehörige eines Landes abgelehnt werden, und sie sagen nichts über den Ausgang eines einzelnen Antrags voraus.
Die Ablehnungsquote wird hier für alle Jahre gleich berechnet: Anträge minus erteilte Visa, geteilt durch die Anträge. Die Quellendateien berechnen ihre eigene Quote von Jahr zu Jahr unterschiedlich, deshalb wird diese Spalte nicht verwendet. Einige Konsulate melden mehr erteilte Visa als eingegangene Anträge — beide Spalten zählen verschiedene Ereignisse desselben Jahres, ein im Januar erteiltes Visum zu einem im Dezember zuvor gestellten Antrag hat also keinen passenden Antrag. Dort steht ein Gedankenstrich statt einer Quote.
Gezählt werden ausschließlich einheitliche Visa des Typs C. Flughafentransitvisa und an der Grenze erteilte Visa sind eigene, deutlich kleinere Datensätze und werden nie hinzugerechnet. Zypern ist ausgeschlossen, weil seine Zahlen nationale und keine Schengen-Visa betreffen.
Die Kommission veröffentlicht einmal im Jahr, Ende Mai, für das vorangegangene Kalenderjahr. Zwischen zwei Veröffentlichungen ändern sich diese Zahlen nicht.
Fragen zu diesen Daten
Nein. Es sind Jahressummen für ein Konsulat, keine Prognose für eine einzelne Person. Die Quote eines Konsulats spiegelt die gesamte Mischung der dort antragstellenden Personen wider — Geschäftsreisende, Touristinnen und Touristen, Familienbesuche — und sagt nichts darüber aus, wie ein bestimmter Antrag geprüft wird.
Nein. Sie bezeichnet das Land, in dem das Konsulat liegt, spiegelt also den Wohnort zum Zeitpunkt der Antragstellung wider. Der Datensatz erfasst keine Staatsangehörigkeit; eine Zahl für ein Land umfasst alle, die dort einen Antrag gestellt haben, unabhängig vom Pass.
Nein. Nach dem EU-Visakodex stellen Sie den Antrag bei dem Staat, der Ihr Hauptreiseziel ist, oder — wenn es kein einzelnes Hauptziel gibt — bei dem der ersten Einreise. Ein Konsulat nach seiner Ablehnungsquote auszuwählen ist nicht zulässig, und die Quoten spiegeln unterschiedliche Antragstellergruppen wider, nicht unterschiedliche Strenge.
Die Europäische Kommission veröffentlicht einmal jährlich, Ende Mai, für das vorangegangene Kalenderjahr. Die Zahlen auf dieser Seite betreffen 2025 und ändern sich bis zur nächsten Veröffentlichung nicht.
2025 wurden 12.201.026 Anträge gestellt, 15,9 % davon wurden abgelehnt. Die Tabelle oben schlüsselt das nach dem Land der Antragstellung und nach dem bearbeitenden Schengen-Staat auf.
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