Reiseversicherung für ein Schengen-Visum
Wer ein Schengen-Visum beantragt, muss eine Reisekrankenversicherung nachweisen. Die Regel ist genau festgelegt — eine Mindestsumme, gültig im gesamten Raum, für den kompletten Aufenthalt — und Fehler dabei sind ein häufiger Ablehnungsgrund.
Die Anforderung
Du musst beim Antrag auf ein Schengen-Visum für kurzen Aufenthalt (Typ C) einen Nachweis über eine Reisekrankenversicherung vorlegen.
Schengen-Konsulate verlangen von jedem Antragsteller eine Reisekrankenversicherung, die einen festen Standard erfüllt. Ohne ein Zertifikat, das diesen erfüllt, wird der Antrag abgelehnt — das ist einer der häufigsten und zugleich am leichtesten vermeidbaren Ablehnungsgründe.
Die Regel stammt aus dem EU-Visakodex und wird von jedem Schengen-Staat angewandt, daher gilt derselbe Standard, über welches Konsulat du auch beantragst.
Der Mindeststandard
Eine konforme Schengen-Visum-Versicherung muss vier Dinge gleichzeitig erfüllen:
- Mindestens 30.000 € Deckung — Mindestens 30.000 € (etwa 26.000 £ / 34.000 US$) für medizinische Notfallbehandlung und Krankenhausversorgung.
- Gültig in allen Schengen-Staaten — Die Police muss im gesamten Schengen-Raum gültig sein, nicht nur in deinem Hauptreiseziel.
- Deckt den gesamten Aufenthalt — Sie muss jeden Tag deines geplanten Aufenthalts abdecken, passend zu den Daten in deinem Antrag.
- Schließt Rückführung ein — Sie muss die medizinische Rückführung und die Überführung der sterblichen Überreste abdecken, nicht nur die Behandlung vor Ort.
Wie viel Deckung braucht Ihre Reise?
Geben Sie Reiseziel und Daten ein. Daraus ergibt sich das genaue Minimum, das ein Konsulat akzeptiert – ohne Aufschlag, ohne Verkauf.
Wählen Sie ein Reiseziel und beide Daten, um zu sehen, was Ihre Police abdecken muss.
Wo Sie eine konforme Bescheinigung bekommen
Versicherer, die eine Schengen-konforme Bescheinigung direkt verkaufen. Wir werden für diese Links nicht bezahlt und verdienen nichts an Ihrem Kauf – sie stehen hier, damit Sie eine konkrete Anlaufstelle haben und wir sehen können, ob dieser Abschnitt seinen Platz verdient.
Die „ab“-Beträge sind der jeweils beworbene Mindestpreis der Versicherer, für die kürzesten Reisen. Eine konforme Bescheinigung für eine Woche kostet meist etwa 15–25 €; der Endpreis hängt von Alter und Reisedauer ab. Wer Ihnen 150 € für eine Kurzzeitpolice nennt, verkauft Papierkram, keine Deckung.
Angaben geprüft am 2026-07-27 — Wir verkaufen keine Versicherungen und erhalten keine Provision. Preise und Deckung sind Richtwerte – prüfen Sie die aktuellen Bedingungen vor dem Kauf auf der Seite des Versicherers.
Wer sie braucht
Ob sie Pflicht oder nur klug ist, hängt davon ab, wie du einreist:
- Visumantragsteller — Pflicht — Wenn dein Pass ein Schengen-Visum benötigt, ist eine Versicherung, die den 30.000-€-Standard erfüllt, Voraussetzung, um es zu bekommen.
- Visumfrei & ETIAS — empfohlen — Wenn du visumfrei einreist, ist eine Versicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber die Schengen-Staaten erwarten, dass du deine eigenen Notfallkosten deckst — daher ist sie dringend empfohlen.
Wie du sie nachweist
Du reichst mit deinem Visumantrag ein Versicherungszertifikat ein. Es muss die Deckungssumme, den Geltungsbereich und die Daten so klar ausweisen, dass das Konsulat erkennt, dass der Standard erfüllt ist.
- Ein Versicherungszertifikat — Ein Dokument des Versicherers, das die 30.000-€-Deckung, die schengenweite Gültigkeit und die Rückführung bestätigt — nicht bloß eine Buchungsbestätigung.
- Passend zu deinen Daten — Der Deckungszeitraum muss zu den Reisedaten in deinem Antrag passen, ohne Lücken an beiden Enden.
Häufige Fehler
- Deckung unter 30.000 € — Eine Police mit niedrigerer medizinischer Grenze — oder eine, die nur eine Gepäck-/Stornogrenze ausweist — erfüllt die Regel nicht.
- Falscher Geltungsbereich — Eine Versicherung, die nur für ein Land gilt, obwohl sie im gesamten Schengen-Raum gültig sein muss.
- Lücken bei den Daten — Deckung, die einen Tag zu spät beginnt oder zu früh endet — die Police muss jeden Tag deines Aufenthalts umfassen.
Häufige Fragen
Selten, und der Grund ist die Bescheinigung, nicht der Schutz. Ein Konsulat braucht ein Dokument über mindestens 30.000 € medizinische Deckung, Gültigkeit im gesamten Schengen-Raum, Rücktransport und Daten, die deinen Aufenthalt abdecken. Kartenversicherer stellen auf Anfrage oft ein Bestätigungsschreiben aus, dem aber häufig mindestens einer dieser Punkte fehlt. Lass es dir schriftlich geben, bevor du dich darauf verlässt.
Nein — die Bescheinigung gehört zum Antrag, sie muss also vor der Antragstellung existieren. Möglich ist meist, eine Police zu kaufen, die bei Ablehnung erstattet wird; das bieten die meisten Schengen-Versicherer an. Prüfe diese Bedingung ausdrücklich, statt sie anzunehmen.
Sie kann es, sofern ihre Bescheinigung das Richtige ausweist. Der übliche Fehler ist, dass eine Jahresbescheinigung ein Policenjahr statt deiner Reisedaten nennt — und danach sucht das Konsulat nicht. Die meisten Versicherer stellen auf Anfrage eine Bescheinigung für einen benannten Zeitraum aus; fordere sie vor dem Antrag an.
Du müsstest mit einer konformen Bescheinigung neu beantragen, und die Antragsgebühr wird nicht erstattet. Deshalb lohnt es, die vier Kriterien vorab genau zu prüfen: Deckungssumme, Geltungsbereich, Zeitraum und Rücktransport. Eines davon falsch zu haben gehört zu den häufigsten Ablehnungsgründen, und es ist vollständig vermeidbar.
packset.travel ist ein unabhängiges Tool zur Reiseplanung, kein Versicherer und kein Vermittler. Dies sind allgemeine Informationen, keine Versicherungsberatung — bestätige Deckungssummen und Einreisebestimmungen vor der Reise immer beim Versicherer und beim zuständigen Konsulat.